Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Leistungen, wie z.B. Catering, Foodtruck-Catering, Gastronomische Dienstleistungen oder Events ("Dienstleistung") der Streetfood Company AG (die "Streetfood Company") zu Gunsten eines beliebigen Kunden (der "Kunde") gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB").
Der Kunde stimmt der ausschliesslichen Anwendbarkeit der vorliegenden AGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Streetfood Company vorbehaltslos zu und anerkennt deren Vorrang gegenüber den abweichenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Kunden. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Streetfood Company nicht verbindlich, auch wenn sie von der Streetfood Company nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.
Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden AGB und anderen Dokumenten, wie z.B. der Offerte, haben die AGB Vorrang gegenüber solchen Dokumenten, vorausgesetzt, dass eine solches Dokument einen bestimmten Abschnitt der AGB nicht ausdrücklich ändert, ergänzt oder ersetzt, mit dem expliziten Hinweis darauf, dass dieser Abschnitt geändert, ergänzt oder ersetzt wird.
1. Offerte, Vertragsabschluss und Änderungen
a. Auf Anfrage und gestützt auf die Angaben des Kunden stellt die Streetfood Company dem Kunden für die gewünschten Dienstleistungen eine detaillierte Offerte zu (die "Offerte"). Die Offerte, inklusive den vorliegenden AGB, wird zu einem beidseitig verbindlichen Vertrag, sofern die Streetfood Company ein durch den Kunden unterzeichnetes Doppel der Offerte innert sieben (7) Tage seit Ausstellung zurückerhalten hat (der "Vertrag"). Nach Ablauf der siebentägigen Frist, ist die Streetfood Company nicht mehr an die Offerte gebunden und die Zustellung der unterzeichneten Offerte entfaltet keine Bindungswirkung.
b. Erhält die unterzeichnete und retournierte Offerte Änderungen des Kunden, so gilt die abgeänderte Offerte als Anfrage an die Streetfood Company zur Ausstellung einer neuen Offerte nach Ziffer 1a und ist für die Streetfood Company nicht verbindlich.
c. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Vertrages. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss setzen eine neue Offerte der Streetfood Company voraus und liegen im Ermessen der Streetfood Company. Wird die neue Offerte zum Vertrag, so ersetzt dieser den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag.
d. Offerte und Änderungswünsche müssen zwingend schriftlich erfolgen. Allfällige mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
e. Bestätigt der Kunde eine Offerte und die darin aufgeführten Dienstleistungen per Email so gilt dies als Angenommen und der Vertrag kommt zu Stand, unabhängig davon ob die Streetfood Company noch auf eine Unterschrift auf der Offerte besteht.
2. Preise
a. Es gelten ausschliessliche die Preise gemäss Vertrag. Die Preise sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Auf der Internetseite der Streetfood Company angegebene Preise sind als Richtpreise zu verstehen und unverbindlich.
b. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Offerte bzw. dem Vertrag genannten Preise hinsichtlich der Arbeitsstunden und dem Materialverbrauch Schätzungen sind, die auf den Angaben des Kunden und Erfahrungswerten basieren. Die effektiven Arbeitsstunden und Materialkosten sind der Schlussrechnung zu entnehmen, wobei je angebrochene halbe Stunde 0.5 Arbeitsstunden verrechnet werden.
c. Zusätzlich konsumierte Getränke und Speisen, oder längere Arbeitsstunden die nicht von der Offerte gedeckt sind, oder Produkte, die nach effektivem Konsum abgerechnet werden, werden zusätzlich mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Streetfood Company ist allerdings nur zur Bereitstellung der offerierten Mengen gemäss Offerte verpflichtet; darüberhinausgehende Konsumation richtet sich je nach Verfügbarkeit.
d. Minderkonsum führt nicht zu einer Preisreduktion. Bestellte, aber nicht konsumierte Ware wird vollumfänglich verrechnet. Ausgenommen sind nach effektivem Verbrauch abgerechnete Produkte.
3. Zahlungsbedingungen
a. Nach Beendigung der Dienstleistung stellt Streetfood Company eine Schlussrechnung an den Kunden basierend auf dem Vertrag und dem effektiven Konsum bzw. Aufwand unter Beachtung des allfällig geleisteten Kostenvorschusses und der Mehrwertsteuer.
b. Der Kunde bezahlt die Schlussrechnung innert zehn (10) Tagen seit Erhalt.
c. Streetfood Company verlangt einen Kostenvorschuss von in der Regel 50% des veranschlagten Preises.
4. Leistungen der Streetfood Company
a. Streetfood Company verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen professionell, sorgfältig und mit bestmöglicher Qualität auszuführen und sich soweit möglich nach den Wünschen des Kunden zu richten. Weiter verpflichtet sich Streetfood Company, die vereinbarten Mengen an Produkten bereit zu stellen und besorgt das für die Zubereitung notwendige Material. Streetfood Company sichert die Einhaltung von zugesicherten Qualitätsstandards bei Speisen und Getränken zu.
b. Die konkret zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag. Auf weitergehende Leistungen besteht kein Anspruch.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
a. Die Offerte ist kostenlos und richtet sich – soweit möglich – nach den Wünschen des Kunden. Werden zwei oder mehr Offerten ausgestellt, kann eine Gebühr von CHF 150.00 verrechnet, sofern aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, kein Vertrag zustande kommt.
b. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens vierzehn (14) Tage vor Dienstleistungserbringung die genaue Personenzahl anzugeben, sofern diese für die Rechnungsstellung massgebend ist. Die genaue Personenzahl darf gegenüber der vertraglich vereinbarten Personenzahl nicht wesentlich reduziert werden.
c. Der Kunde trägt die Verantwortung für das Vorliegen sämtlicher für die Erbringung der Dienstleistung notwendiger Bewilligungen.
d. Der Kunde überträgt sämtliche Rechte
e. Werden an einer Veranstaltung Foto- oder Filmproduktion erstellt, so überträgt der Kunde sämtliche, denkbare Formen des Urheberrechts an die Streetfood Company. Der Kunde gestatten dem der Streetfood Company eine zeitliche, räumliche und uneingeschränkte Verwendung der erzeugten Ergebnisse unwiderruflich. Der Kunde willigt explizit zu, dass die Streetfood Company Bild und Videomaterial aufnehmen und für eigene Werbezwecke verwenden darf. Ist der Kunde damit nicht einverstanden so hat er dies in Schriftlicher Form auf der Offerte explizit zu erwähnen.
6. Material und Infrastruktur
a. Auf Wunsch des Kunden und nach Vereinbarung stellt Streetfood Company Gebrauchs- und Retourmaterial (Gläser, Geschirr, Besteck, Equipment etc.) gemäss Offerte zur Verfügung. Der Kunde ist für die vollständige und unbeschädigte Rückgabe sowie deren Verwendung an der Veranstaltung verantwortlich. Allfällige Verluste und Schäden gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Anschaffungswert in Rechnung gestellt. Das Eigentum an gestelltem Retourmaterial verbleibt in jedem Fall bei Streetfood Company.
b. Findet die Dienstleistungserbringung in einer vom Kunden gestellten Lokalität statt, so ist dieser für den notwendigen Mindeststandard an Infrastruktur verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde für funktionierende Strom- und Wasseranschlüsse, Zufahrtsmöglichkeiten und die nötige Bodenbeschaffenheit für die Infrastruktur Elemente (Fahrzeuge, Technik etc.). Ist die vertragsgemässe Dienstleistungserbringung aufgrund mangelhafter Infrastruktur nicht möglich, so ist der Kunde zur Bezahlung des vertraglichen Preises verpflichtet.
c. Findet die Dienstleistungserbringung in einer von Streetfood Company gestellten Lokalität statt, so ist Streetfood Company gemäss Ziffer 6b verantwortlich.
7. Stornierung und Verschiebung
a. Die Stornierung der Dienstleistung nach Abschluss des Vertrags richtet sich nach den folgenden Konditionen (Tage bis Dienstleistungserbringung: Vertragspreis).
  • bis 30 Tage: 30%
  • 20-15 Tage: 50%
  • 14-11 Tage: 80%
  • 10 Tage: 100%
b. Bis 31 Tage vor Dienstleistungserbringung kann diese ohne Kostenfolge auf ein neues Datum verschoben werden. Möchte der Kunde die Dienstleistungserbringung weniger als 30 Tage vor Fälligkeit verschieben, stellt die Streetfood Company dem Kunden eine Übersicht über allfällige mit der Verschiebung verbundenen Mehrkosten zu. Akzeptiert der Kunde die Mehrkosten durch Unterzeichnung und Retournierung, wird die Dienstleistungserbringung zu den ursprünglichen Konditionen zzgl. Mehrkosten verschoben.
8. Haftung
a. Der Kunde haftet unabhängig vom Verschulden für jegliche Verluste und Schäden an Material und Lokalität der Streetfood Company.
b. Tritt der Kunde als Vermittler, Organisator oder in sonstiger Weise als Mittelsmann auf, so haftet er solidarisch mit dem Veranstalter für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere für die Bezahlung der Schlussrechnung.
c. Streetfood Company haftet nur für grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten. Insbesondere wird die Haftung für kleinere Verschmutzungen wie beispielsweise Fetttropfen ausgeschlossen.
d. Die Haftung der Streetfood Company für Hilfspersonen und Subcontractor wird vollumfänglich ausgeschlossen. Auch wenn die Streetfood Company Subcontractor für teil Komponenten des Auftrags selbst beauftragt.
e. Streetfood Company schliesst jegliche Haftung für Schäden durch Speisen und Getränke aus, die der Kunde nach der Erbringung der Dienstleistung übernimmt, insbesondere für Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Transport, hygienische Behandlung, Ablaufdatum oder sonstigen unsachgemässen Umgang.
9. Allgemeine Bestimmungen
a. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, Änderungswünsche und Offerten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
b. Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berühren die Gültigkeit des übrigen Teils der Vereinbarung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.
c. Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Boykott, Streik und Naturkatastrophen, wird Streetfood Company von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.
b. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Arlesheim, Basel-Landschaft.
Arlesheim, 10.11. 2023